Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. ALLGEMEINES | 9.2 OfficeWarp UG haftet in keinem Fall für atypische und daher nicht vorhersehbare Folgeschäden. OfficeWarp UG haftet ebenfalls nicht für Schäden, soweit der Kunde deren Eintritt durch ihm zumutbare Maßnahmen - insbesondere Programm - und Datensicherung und ausreichende Produktschulung des Anwenders hätte verhindern können. 10. ZAHLUNG 10.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen sofort mit Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zu leisten. Bei Zahlungsverzug ist OfficeWarp UG berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen, wenn nicht der Kunde einen geringeren oder OfficeWarp UG einen höheren Schaden nachweist. 10.2 Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur mit von OfficeWarp UG anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Kunden zulässig. 11. EIGENTUMSVORBEHALT 11.1 OfficeWarp UG behält sich das Eigentum an den gelieferten Programmträgern sowie das Nutzungsrecht an der darauf enthaltenen Software bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises vor. Ist der Kunde Vollkaufmann, so gelten die vorstehenden Vorbehalte bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandenen oder entstehenden Forderungen. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von OfficeWarp UG in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Mit Vollerwerb des Eigentums an den Programmträgern erwirbt der Kunde die in der Produktlizenz spezifizierten Nutzungsrechte. 11.2 Der Kunde hat die Vorbehaltsware mit kaufmännischer Sorgfalt für OfficeWarp UG zu verwahren und auf seine Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige Schadensrisiken zu versichern. Der Kunde tritt seine entsprechenden Ansprüche aus den Versicherungsverträgen bereits mit dem Abschluß dieser Vereinbarung an OfficeWarp UG ab. OfficeWarp UG nimmt die Abtretung an. 11.3 Der Kunde tritt bereits jetzt alle aus der Weiterveräußerung der Ware beziehungsweise der Weiterlizensierung der Software entstehenden Forderungen an OfficeWarp UG ab. Er ist widerruflich zum Einzug dieser Forderungen berechtigt. Auf Verlangen von OfficeWarp UG hat er die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntzugeben. OfficeWarp UG ist berechtigt, die Abtretung gegenüber dem Schuldner des Kunden offenzulegen. 11.4 Bei der Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen erwirbt OfficeWarp UG Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. 11.5 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug oder zu erwartender Zahlungseinstellung - ist OfficeWarp UG berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder die Abtretung etwaiger Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. OfficeWarp UG ist berechtigt, die Vorbehaltsware gegebenenfalls zu verwerten und unter Anrechnung auf offene Forderungen aus dem Veräußerungserlass zu befriedigen. 11.6 Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. 11.7 Der Eigentumsvorbehalt wird auf Anforderung des Kunden freigegeben, wenn der Sicherungswert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt. 12. UMFANG DER RECHTSEINRÄUMUNG 12.1 OfficeWarp UG behält an der gelieferten Software die Urheber- und gewerblichen Schutzrechte sowie die Verwertungsrechte, soweit nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die auf dem Programmträger oder der Verpackung angebrachten Schutzrechtshinweise - auch Dritter - sind zu beachten. 12.2 Soweit nicht ausdrücklich etwas anders vereinbart, erwirbt der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht an der auf dem übergebenen Programmträger enthaltenen Software. Diese dürfen nur - soweit technisch zwingend erforderlich - zum Zwecke der Sicherung und Installation kopiert werden. Die Nutzung im Netzwerk bedarf einer besonderen Rechtseinräumung. 12.3 Die Bearbeitung der vertragsgegenständlichen Software ist unzulässig. Die Dekompilierung oder Disassemblierung der vertagsgegenständlichen Software (Reverse Engeneering) ist ebenfalls unzulässig. 13. SCHUTZRECHTE DRITTER Der Kunde verpflichtet sich, OfficeWarp UG von Schutzrechtbehauptungen Dritter hinsichtlich der gelieferten Software unverzüglich in Kenntnis zu setzen und OfficeWarp UG auf ihre Kosten die Rechtverteidigung zu überlassen. OfficeWarp UG ist berechtigt, aufgrund der Schutzrechtsbehauptungen Dritter notwendige Software-Änderungen auf eigene Kosten auch bei ausgelieferter und bezahlter Ware durchzuführen. 14. DATENSCHUTZ Der Kunde ermächtigt OfficeWarp UG, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über ihn im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (¤ 28 BDSG) zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten. 15. SCHLUSSBESTIMMUNGEN 15.1 Diese Bedingungen bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Sollten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll an deren Stelle eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. 15.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 15.3 Erfüllungsort für alle Leistungen von OfficeWarp UG ist Hildesheim. Falls der Kunde im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen Vollkaufmann ist oder seinen Sitz im Ausland hat, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Hildesheim vereinbart. Stand: 27.4.2021 |